Es handelt sich dabei um kein gutes Nachtrichten und dennoch passiert es leider viel zu oft. Der Tod eines nahen Mitmenschen reißt uns oftmals in eine Phase der Trauer, welche kurzfristig schwer zu bewältigen ist. Doch was passiert eigentlich nach dem Tod eines Menschen bzw. wie sind die Abläufe? Welche Behörden sind davon betroffen und welche Aufgaben sind damit verbunden?
Grundsätzlich kann man vom sogenannten Bestattungswesen sprechen. Hier dreht sich alles rund um das Ableben von Menschen und die entsprechende Organisation, welche sich dahinter verbirgt. Eine Friedhofsverwaltung übernimmt hier die Kernaufgaben einer Bestattung. Die dabei entstehenden Aufgaben sind unterschiedlich und unterliegen einem stetigen Wandel. So sind in den vergangenen Jahren die Urnenbestattungen deutlich angestiegen. Diese machen mittlerweile sogar den größten prozentualen Anteil aus, während früher eine Erdbestattung noch die verbreitetste Form darstellte. Das hat allerdings auch damit zu tun, dass es zwischenzeitlich ganz neue Formen einer Bestattung gibt. So können sich die Verstorbenen an einem Baumgrab oder in einer Urnenkammer beisetzen lassen.
Die Friedhofsverwaltung kümmert sich um den organisatorischen Ablauf der Beerdigungen und um die Vergabe der Gräber. Zwar haben die Städte und Gemeinden oftmals mehrere Friedhöfe vorhanden, allerdings ist es dennoch nicht immer einfach, einen passenden Platz zu finden. Insbesondere Personen, die vorher einen speziellen Wunsch hatten, sollten sich rechtzeitig darum kümmern. Viele Friedhöfe haben keinen ausreichenden Platz mehr und können zum Beispiel größere Familiengräber nicht mehr anbieten.
Das Bestattungswesen hat jedoch noch mehr Aufgaben zu bewältigen als eben erwähnt. Eine davon ist die Grabverlängerung. Je nach Gebiet kann der Ersterwerb eines Grabes mit einer Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren verbunden sein. Anschließend würde das Grab neu besetzt werden, es sein, denn die Angehörigen verlängern dieses erneut.
Des Weiteren stellt die zusätzliche Beisetzung in einem Reihengrab ein Tätigkeitsfeld dar.
Dabei kann zum Beispiel eine Urne in das Einzelgrab eines Verstorbenen mit Erdbestattung beigesetzt werden. Teilweise werden auch verstorbene Kleinkinder in das Grab eines Elternteils eingesetzt, sofern die jeweiligen Regeln der Friedhofs-Gemeinde eingehalten werden können.
Eine weitere Tätigkeit in diesem Bereich ist die Umbettung von Leichen oder der bereits beerdigten Urne. Sofern die oftmals geltenden Ruhezeiten eingehalten wurden und die Friedhofsverwaltung ihre Zustimmung erteilt, kann eine Umbettung erfolgen. Im Voraus muss jedoch ein gravierender Grund vorhanden sein, damit eine Genehmigung erfolgen kann. Gründe können bspw. ein Umzug oder gesundheitliche Einschränkungen darstellen. In der Regel muss bei einer Umbettung auch eine größere Distanz vorliegen bzw. darf nicht innerhalb einer Stadt/Gemeinde erfolgen.
Damit hat das Bestattungswesen ein breit gefächertes Aufgabengebiet zu bewältigen, welches mit einer großen Verantwortung bzw. Pietät verbunden ist.
Wenn Sie mehr zum Thema Bestattungswesen erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH besuchen.